VB-IMMOBILIEN

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Kalkar - Quartier am Monreberg

ZUKUNFTSORIENTIERTES ZUHAUSE

In unserem modernen Quartier erwarten Sie 48 hochwertige Wohneinheiten, davon 16 freifinanziert.

Die Effizienzhäuser bieten nachhaltiges, energiesparendes Wohnen mit durchdachten Grundrissen für hohen Komfort.

Jede Wohnung verfügt über durchdachte Grundrisse für komfortables Wohnen.

Kfw 55 Effizienzhaus

hochwertige wärmedämmende Fenster und Fassadendämmung

Gründächer mit Photovoltaikanlagen

Terassen mit kleinen Gärten in den Erdgeschosswohnungen

Großzügige Balkone / Dachterassen

Aufzug

Tiefgarage

Ihre Ansprechpartnerin

Elaine van Bebber

info@immobilienvb.de

 

Bauunternehmen Gebrüder van Bebber GmbH & Co. KG
Reeser Straße 547
47546 Kalkar

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Elaine van Bebber

info@immobilienvb.de

 

Bauunternehmen Gebrüder van Bebber GmbH & Co. KG
Reeser Straße 547
47546 Kalkar

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Hier können Sie herausfinden, ob Sie berechtigt sind, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten.

Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer eingegebenen Daten und bewirkt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei Unterschreitung der Einkommensgrenze. Ihr tatsächlicher Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein kann nur im Rahmen eines schriftlichen Antrags bei dem für Sie zuständigen Wohnungsamt/Bürgeramt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden.





Häufig gestellte Fragen!

1. Was ist der Unterschied zwischen WBS Typ A und WBS Typ B?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bestätigt, dass Sie berechtigt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten. Unterscheidung WBS Typ A und B

Der Wohnberechtigungsschein Typ A:

ist für geringer Verdienende vorgesehen und wird für alle öffentlich geförderten Wohnungen ausgestellt. Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist der Wohnberechtigungsschein A zwingend erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein Typ B:

gilt für Personen, die die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein A um max. 40 % überschreiten. Dieser Wohnberechtigungsschein Typ B wird für eine bestimmte Wohnung ausgehändigt.

Welche Wohnungen mit welchem WBS angemietet werden können, ist jeweils in der Wohnungsbeschreibung angegeben.

2. Wie und wo beantrage ich einen WBS?

Der Wohnberechtigungsschein wird bei der zuständigen Wohnungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises beantragt.

Bei dem WBS für Kalkar der Kreis Kleve zuständig – Ansprechpartnerin Beate Wermers.

Für den Antrag werden meist benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder

  • ggf. weitere Unterlagen (z. B. Mietvertrag, Familiennachweise)

  • Eine Gebühr – weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Kreis Kleve.

Bitte informieren Sie sich vorab bei dem KREIS KLEVE über die aktuellen Anforderungen.

3. Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einer Wohnung einreichen?

Es müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Einkommensnachweis der letzten drei Monate / (Rentenbescheide)
  • Schufa-Auskunft
  • Identitätsnachweis
  • den passenden Wohnberechtigungsschein
  • ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
4. Muss eine Kaution gezahlt werden?

Ja. Es ist eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten (3 MM) zu leisten. Die Kaution wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt.

5. Gibt es Stellplätze?

Ja. Für die Wohnungen stehen Stellplätze in der Tiefgarage, sowie Außenstellplätze zur Verfügung. Zusätzlich sind in der Tiefgarage Anschlüsse für E-Mobilität (E-Auto-Ladestationen) vorgesehen.

KONTAKTFORMULAR FÜR MIETINTERESSENTEN

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer unserer Wohnungen. Dazu benötigen wir einige Angaben zu Ihrer Person und Ihren genauen Wohnungswünschen. Selbstverständlich behandeln wir Ihr Wohnungsgesuch vertraulich und datenschutzkonform.

Wichtig: Wir haben derzeit deutlich mehr Interessenten als freie Wohnungen. Es kann somit leider sein, dass wir Ihnen aktuell keine passende Wohnung anbieten können. Trotzdem freuen wir uns selbstverständlich über jeden neuen Interessenten!

Einen verbindlichen Anspruch oder die Garantie auf Unterbreitung eines Wohnungsangebotes erlangen Sie mit dem Ausfüllen des Formulares nicht!

Bitte ankreuzen: Welche Wohnung würden Sie bevorzugen? z.b Erdgeschoss / 3 Zimmer Wohnung. Dann kreuzen Sie das bitte entsprechend im Formular an.

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